ab 175,00 €

Mietwagen in Israel

Mobil im Heiligen Land - AI - Paket 1 Woche ab € 140

Mobil im Urlaub
Mit unseren Ferienautos können Sie Ihren wohlverdienten Urlaub flexibel gestalten.
Bereisen Sie Israel individuell, bestimmen Sie das Tempo und was Sie sehen.
Wir bieten Ihnen dazu günstige Mietwagen! Lernen Sie auf eigene Faust Land und Leute kennen. Ihr eigenes Ferienauto buchen und bezahlen Sie vorab, damit Sie sich im Urlaub um nichts kümmern müssen. Wir haben bei der Auswahl unserer Partner auf das richtige Preis-/Leistungsverhältnis geachtet. Uns ist es wichtig, dass Sie Ihren Urlaub unbeschwert und optimal abgesichert auf vier Rädern genießen können. Das komplette Angebot hält viele weitere Fahrzeuge für Sie bereit. 

Ihre Vorteile

  • Inklusivpreise in Euro
  • Von Anfang an gute Preise
  • Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall 
  • Keine Selbstbeteiligung für Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden
  • Erstattung der Selbstbeteiligung garantiert in 14 Tagen
  • Kurzfristige Buchungen bis 24 Stunden vor Abreise möglich
  • Tagesanmietungen möglich
  • Zusatzfahrer ohne Mehrkosten (nur Ehegatten) 
  • Unkomplizierte Übernahme und Rückgabe Ihres Mietwagens


Alles-Inklusiv-Preise

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vollkasko-/Diebstahlschutz
  • Lokale Steuern (ausgenommen bei Zusatzleistungen)
  • Mindestmietdauer: 1 Woche

Zusätzliche Kosten:

  • Übernahmegebühr am Flughafen in Tel Aviv (z.Zt. US$ 28)
  • Benzin
  • zusätzlich gebuchte Leistungen (z.B. GPS, Kindersitz, etc.)
  • bei Anmietung mit Israelischem Pass wird die Mehrwertsteuer berechnet

Wichtiger Hinweis:  Zur Übernahme vor Ort muss der Fahrer eine gültige Kreditkarte auf seinen Namen vorlegen!



 

 

 Alle Straßen- und Ortsschilder sind zweisprachig - hebräisch und englisch. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 90 km/h auf den Autobahnen, 80 km/h auf den Hauptstraßen und 50 km/h in den Ortschaften.
 
Mindest-/Höchstmietalter:
21 Jahre; max. 75 Jahre

Haftpflichtversicherung:
Inkl. (Deckungssumme EUR 1,7 Mio.)

Vollkasko-/Diebstahlschutz:
Inkl. 

Insassenunfallversicherung (PAI):
NEU: bereits inklusive

Zusatzfahrer:
1. Ehepartner als Zusatzfahrer ohne Mehrkosten, weitere Fahrer USD 3 pro Tag zzgl. lokaler Steuern & Gebühren

Einwegmieten/Zuschlag:
ohne Mehrkosten ab 3 Tagen Anmietung

Kaution:
Kreditkarte des Fahrers!!!!!

Kindersitze:
USD 4 pro Tag zzgl. lokaler Steuern & Gebühren

Sonstiges:
Zuschlag für Fahrer 21-23 Jahre USD 10 pro Tag, Flughafengebühren USD 27 pro Anmietung ab/bis Ben Gurion Airport oder Sde Dov Airport. 1-2 Tagesanmietungen haben begrenzte Km (250 km pro Tag) Anmietungen ab/bis Eilat erst ab 3 Tagen Anmietung möglich.


VERSICHERUNGEN: 

Ferienautos-Preise beinhalten folgende Versicherungsleistungen:

Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei von Ihnen verursachten Unfällen Schäden am Wagen des Unfallgegners und Verletzungen der Insassen. Sie ist grundsätzlich in unseren Preisen mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1,7 Mio. inkludiert.

Vollkaskoschutz (CDW) und Diebstahlschutz (TP):
Die Vollkaskoversicherung sichert Sie umfassend bei Unfallschäden an Ihrem Mietwagen ab. Der Diebstahlschutz versichert Ihr Mietfahrzeug gegen Diebstahl. Diese Versicherung bezieht sich ausschließlich auf den Diebstahl des Mietfahrzeuges, jedoch nicht auf eventuell aus dem Fahrzeug entwendete, persönliche Gegenstände. Bei einigen Vermietpartnern fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz eine Selbstbeteiligung an. Im Falle eines Unfalls, Beschädigungen oder Diebstahls des gemieteten Fahrzeuges behält der Vermietpartner die hinterlegte Kaution für die Selbstbeteiligung ein, da die Versicherung den Schaden nicht in Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung ersetzt. Die Übernahme der Selbstbeteiligung wird bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, garantiert übernommen. Des Weiteren werden Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden übernommen. Der Abschluss einer gesonderten Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung vor Ort ist somit nicht mehr erforderlich.

Ausgenommen von der Erstattung sind:
  • Schäden, die durch Missachten der allgemeinen Mietbedingungen/Mietkonditionen des Autovermieters entstehen
  • Übermüdung
  • das verbotene Befahren nicht staatlich gewarteter Straßen
  • Trunkenheit am Steuer, Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden
  • Kosten für Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden
  • Folgekosten von Verkehrsdelikten (Strafzettel, Abschleppkosten, Bearbeitungsgebühr) wie Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.
  • höhere Gewalt (z. B. Überschwemmung, Hagel, Feuer - Force Majeure)

Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

Im Schadensfall müssen vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden, um die Selbstbeteiligung garantiert erstattet zu bekommen:

  • umgehend die Mietstation benachrichtigen
  • sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen
  • bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen

Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an unseren Partner:
 
  •  Schadens- und Polizeibericht
  • eine Kopie des Mietvertrages
  • Schadensabrechnung (Zahlungsnachweis der Kaution in Form des Kreditkartenauszuges oder Quittung des Vermietpartners)
Bei Anmietung über 90 Tagen tritt keine Haftung im Schadensfall ein.

Insassenunfallversicherung (PAI):
Die Insassenunfallversicherung versichert bei einem Unfall entstehende Verletzungen der Mitfahrer. Die Übernahme der Insassenunfallversicherung wird bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, garantiert übernommen. EUR 100.000 für Todesfall und EUR 160.000 für Invalidität jeweils pro Mietfahrzeug. Stand Nov. 08

Vermittlung:
Wir vermitteln Mietwagen weltweit für unterschiedliche Autovermietfirmen. Mit unseren Partnern haben wir vorteilhafte Konditionen für Sie verhandelt. Der gültige Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Autovermieter vor Ort abgeschlossen.

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Mietdauer:
Die angegebenen Mietpreise für einen Tag entsprechen einem Zeitraum von 24 Stunden ab Beginn der Anmietung. Sollte die Rückgabezeit später als die Anmietzeit sein, buchen Sie bitte einen zusätzlichen Tag, sonst erfolgt eine Nachbelastung vor Ort bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu ortsüblichen, höheren Konditionen.

Versicherungsleistungen:
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Auch müssen Schadensfälle immer sofort dem Vermietpartner mitgeteilt werden, damit dieser für die Reparatur oder eventuellen Ersatz sorgen kann. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensmeldung die im Mietpreis eingeschlossene Versicherungsleistung nicht eingefordert werden kann. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die Benutzung des Mietfahrzeuges gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstößt (z. B. Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss oder das Fahren ohne Eintrag in den Mietvertrag). Rechtsstand ist generell jeweils das Land, in welchem die Anmietung stattfindet (Tatortrecht).

Treibstoff:
Es gibt von Vermieter zu Vermieter abweichende Regelungen
a) Kauf der ersten Tankfüllung zu landesüblichen Konditionen. Das Fahrzeug sollte mit leerem Tank zurückgegeben werden. Verbleibender Treibstoff im Tank wird nicht zurückerstattet. (Beispiel USA/Kanada)
b) Das Fahrzeug wird Ihnen mit vollem Tank übergeben und sollte auch wieder mit vollem Tank zurückgegeben werden, da sonst die Kosten für Benzin sowie eine Servicegebühr plus Steuern für die nachträgliche Betankung berechnet wird.

Grenzverkehr:
Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.

Zusatzleistungen:
Zusatzleistungen wie Kindersitze, Hotelzustellungen, Einwegmieten etc. werden als Anfrage an unseren Partner weitergeleitet. Nach Eingang der Bestätigung durch unseren Partner wird es Ihnen rückbestätigt. Die Kosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt. Zusatzleistungen werden vor Ort gezahlt. Die Kosten für weitere gewünschte Zusatzleistungen richten sich nach den Bestimmungen unseres Partners und können bei Anmietung erfragt werden. Änderungen können sich bis Vertragsabschluss ohne Vorankündigung durch die Autovermieter ergeben (Stand November 2008). Bitte beachten Sie, dass auf vor Ort gebuchte Zusatzleistungen örtliche Steuern und Gebühren erhoben werden.

Bearbeitungsgebühr:
Bei einigen Vermietpartnern fällt vor Ort eine Bearbeitungsgebühr für Schäden an. Diese ist vor Ort zu zahlen zzgl. Steuern & Gebühren. Diese Gebühr wird nicht erstattet.

Preise:
Die angegebenen Preise sind in Euro. Kosten für vor Ort zu zahlende Zusatzleistungen sind in der jeweiligen Landeswährung, teilweise in US-Dollar dargestellt. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren.

Bezahlung:
Die Bezahlung Ihres Ferienautos erfolgt im Voraus in Euro. Eventuelle Gebühren für Zusatzleistungen (z. B. Hotelzustellung, Kindersitz, Fahrzeugübernahme außerhalb der Öffnungszeiten) werden vor Ort direkt von unserem Partner zzgl. lokaler Steuern und Gebühren erhoben.

Kaution:
Die Höhe der zu entrichtenden Kaution ist von Land zu Land unterschiedlich. Diese ist ausschließlich mit einer banküblichen Kreditkarte des Fahrers zu stellen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Verfügungsrahmen Ihrer Kreditkarte die Kautionsleistung (Deposit) zulässt.

Altersbestimmungen/Führerschein: 
Fahrer und Zusatzfahrer müssen, wenn nicht anders geregelt, seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins sein, der zum Fahren von Pkws berechtigt. Sollte es sich nicht um einen mehrsprachigen Führerschein handeln, empfehlen wir die zusätzliche Mitnahme eines internationalen Führerscheins.

Einwegmieten: 
Sollten Kosten für eine Einwegmiete anfallen, werden diese direkt vor Ort bei unserem Partner gezahlt. Bei Anmietung ab 7 Tage kostenlos.

Fahrzeuganmietung:
In den meisten Fällen mieten Sie Ihr Fahrzeug direkt am Flughafen oder im Stadtbüro an. Bitte geben Sie bei Ihrer Reservierung für einen Flughafen Ihre Flugnummer und Uhrzeit mit an, so dass bei eventuellen Verspätungen Ihr Fahrzeug gehalten wird.

Fahrteinschränkungen:
In der Regel führt eine Missachtung der im Mietvertrag angegebenen Fahrteinschränkungen, wie z. B. das Fahrverbot auf nicht staatlich gewarteten Straßen, zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Gutschein/Voucher:
Nach Buchung und Zahlung erhalten Sie von uns einen Gutschein (Voucher). Dieser gilt als Zahlungsmittel für die von Ihnen gebuchte Fahrzeugkategorie und Anmietzeit. Im Fall einer kurzfristigen Reservierung erhalten Sie einen Fax- oder E-Mail-Voucher, der wie ein Originaldokument zu behandeln ist. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Serviceleistungen auf dem Voucher vermerkt werden.

Stornierungen:
Stornierungen teilen Sie uns schriftlich innerhalb unserer Bürozeiten MO-FR von 09-19 Uhr mit. Sollten Sie Ihr Fahrzeug später übernehmen oder früher abgeben, so besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des nicht genutzten Anmietzeitraums. Vor Ort getroffene Absprachen können nicht berücksichtigt werden. Stornierungen am Anmiettag oder später können nicht berücksichtigt werden, eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall nicht möglich.

Reklamationen:
Sollte es doch einmal zu einem Problem kommen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. (Ausnahme bei Schadensfällen siehe Versicherungspolice). Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich geltend zu machen. Wir werden dann gerne versuchen, Ihnen gegen Vorlage des Mietvertrages und einer Voucherkopie bei der Regulierung mit dem von uns vermittelten Autovermieter behilflich zu sein. Nach Ablauf der Frist können Sie eventuelle Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

Was Sie außerdem beachten sollten…:
Sollten Sie vor Ort eine Strafe oder Bußgeld wegen eines Verkehrsdeliktes erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend dies an die entsprechenden Behörden vor Ort zu zahlen. Der Autovermieter berechnet für die Bearbeitung eine Gebühr welche zzgl. der Strafe von der Kreditkarte einbehalten wird oder sendet diese per Post an Ihre Heimatadresse, sollte dies nicht vor Ort beglichen werden.
Saisonzeitraum Abreisetage Bemerkung
01.01. bis 31.10.12 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 Woche ab 140,00,- €

Israel Allgemein

Stand: Februar 2012
 
Ländername: Staat Israel (Medinat Yisra’el)

Klima: Drei Klimazonen: Küstenebene: feuchtheiße Sommer, milde und regenreiche Winter (z.B. Tel Aviv)
Bergland: warme und trockene Sommer, kalte Winter (z.B. Jerusalem) Wüste: heiße und trockene Sommer, milde Winter (z.B. Negev)

Lage: Zwischen 34° und 29° nördlicher Breite und 34° und 36° östlicher Länge

Landesfläche: 20.766 qkm (in den Waffenstillstandslinien von 1949 - "Grüne Linie")

Hauptstadt (international nicht anerkannt): Jerusalem (Yeruschalayim), 2008: 732.100 Einwohner im Bezirk Jerusalem (zu dem Israel auch das im Juni 1967 eroberte, erheblich in die Westbank hinein ausgeweitete und mit Gesetz vom 30. Juli 1980 annektierte Ostjerusalem zählt (international nicht anerkannt))

Bevölkerung: 2007: 7,2 Millionen (einschließl. Golan und Ostjerusalem)

Landessprachen: Hebräisch (Iwrith), Arabisch; Handelssprache: Englisch

Religionen/Kirchen: Dezember 2007: 76% Juden, 20% Muslime, 2,1% Christen, 1,9% andere

Nationalfeiertag: jährlich wechselnd, weil der Unabhängigkeitstag nach jüdischem Kalender gefeiert wird

Unabhängigkeit: 14.05.1948 (Proklamation des Staates Israel)

Regierungsform: Parlamentarische Demokratie; keine schriftliche Verfassung, aber einzelne Grundgesetze; Parlament (Knesset) mit 120 Mitgliedern, Wahl alle 4 Jahre

Staatsoberhaupt: Staatspräsident Schimon Peres; seit 15.07.2007; Wahl des Staatspräsidenten alle 7 Jahre durch das Parlament

Regierungschef: Premierminister Benjamin Netanyahu (Likud)

Außenminister: Avigdor Lieberman (Israel Beitenu)

Parlamentspräsident: (hebräisch = Knessetvorsitzender) Reuven Rivlin (Likud)

Die israelische Währung

Die Währung des Staates Israel ist der Neue Israelische Schekel (NIS) oder kurz: Schekel (pl.: Schkalim in Hebräisch oder Schekel in Deutsch). Ein Schekel enthält 100 Agorot (sing.: Agora). Banknoten tragen die Nennwerte von NIS 20, 50, 100 und 200; Münzen die Werte von NIS 10, NIS 5, NIS 1 sowie 50, 10 und 5 Agorot.

 

Geldumtausch

Für die Einfuhr von Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten oder Wertpapiere des Staates Israel gibt es keine Beschränkungen. Alle ausländischen Währungen können am Flughafen, in den Banken, in den Postämtern, in den meisten Hotels oder auch in amtlich zugelassenen Agenturen in den großen Städten umgetauscht werden. Zum Umtausch von Reiseschecks benötigen Sie Ihren Reisepass. Die Umtauschraten variieren je nach Umtauschplatz, die Banken erheben eine Kommission. In einigen Orten, wie etwa in der Jerusalemer Altstadt, kann man auch mit US$ Banknoten bezahlen. Aktuelle Umtauschraten können Sie unter der Webseite www.bankisrael.gov.il erfahren.

 

Bargeldabhebung

Mit einer internationalen Kreditkarte können sowohl Schekel als auch ausländische Währungen von fast jedem Geldautomaten abgehoben werden, vorausgesetzt, der Automat akzeptiert die jeweilige Kreditkarte.

 

Banken

Viele Banken haben sowohl in den großen als auch in den kleinen Städten und Gemeinden Zweigstellen. Die meisten haben von Sonntag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, und am Sonntag, Dienstag und Donnerstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. An Freitagen und Vorabenden von jüdischen Feiertagen sind die Banken von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Alle Banken haben am Sabbat geschlossen. In den meisten großen Hotels stehen ebenfalls Banken zur Verfügung, die in der Regel bequemere Öffnungszeiten haben.

 

Einkäufe und Bezahlungen

Sämtliche Waren und Dienstleistungen können in den folgenden Währungen bezahlt werden: Euro, Australische Dollar, US-Dollar, Hongkong-Dollar, Neuseeländische Dollar, Singapur Dollar, Kanadische Dollar, Japanische Yen, Dänische, Norwegische und Schwedische Kronen, Englische Pfund, Schweizer Franken, Südafrikanische Rand. Allerdings sind weder die Geschäftsinhaber noch Dienstleistende verpflichtet, ausländische Währungen zu akzeptieren und dürfen auch Schekel als Wechselgeld zurückgeben, auch wenn die Bezahlung mit einer ausländischen Währung beglichen wurde.

 

Mit ausländischer Währung zahlende Touristen sind in manchen Fällen von der Zahlung der Umsatzsteuer ausgenommen. Zusätzlich dazu gibt es zahlreiche Läden, die vom Ministerium für Tourismus amtlich legitimiert sind, die Umsatzsteuer zurückzuerstatten. Die Händler informieren ihre ausländischen Kunden über diese Tatsache und geben ihnen eine Rechnung, die bei der Ausreise aus Israel zusammen mit den in eine versiegelte Tasche verpackten erworbenen Artikeln vorgelegt werden muss. Die Umsatzsteuer wird abzüglich einer Kommission unverzüglich zurückerstattet. Personen, die Israel in Haifa, Aschdod oder Eilat verlassen, wird die Umsatzsteuer an die auf der Rechnung stehenden Auslandsadresse geschickt. Sollte die Kaufsumme US$ 1000 übersteigen, wird die Umsatzsteuer erst nach Prüfung der Rechnung durch die Steuerbehörde zurückerstattet.

Die Umsatzsteuer wird bei einem Mindestkauf von US$ 100 zurückerstattet. In Eilat wird keine Umsatzsteuer erhoben, so dass hier für eine Summe von mindestens US$ 200, inkl. Umsatzsteuer, eingekauft werden muss, um die Umsatzsteuer zurück erstattet zu bekommen. Der Verkauf von Juwelen, deren Wert US$ 200 einschließlich Umsatzsteuer übersteigt, ist nicht von der Umsatzsteuer befreit.

 

Israelische Restaurants, Läden, Hotels, Museen etc. akzeptieren sämtliche führenden Kreditkarten: American Express, Diners, Visa, Mastercard/Access/Eurocard.

 

 


Trinkgelder und Preisverhandlungen

In Israel werden vor allem in Restaurants Trinkgelder gegeben. In der Regel ist die Bedienung nicht in der Rechnung inbegriffen, so das  ein Trinkgeld von mindestens 12% zur Endsumme aufgerechnet werden sollte. Im Hotel erhalten Hotelpagen, Kellner und anderen Dienstleistende ein Trinkgeld. Taxifahrer hingegen erhalten kein Trinkgeld.

 

Sie können in Israel bisweilen auch verhandeln, aber nicht überall. Auf den Freiluftmärkten gehört das Feilschen natürlich mit zum Spaß, so dass Sie hier nicht zu zögern brauchen. Ladeninhaber sind gesetzlich verpflichtet, die Preise der Waren auszuschildern und sind daher auch nicht bereit zu verhandeln. Dasselbe gilt für Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel. Um unnötigen Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie auch Taxifahrer bitten, das Taxameter anzustellen.

 
Parlament: Sitzverteilung in der Knesset, nach den Wahlen vom 10. Februar 2009: 
Kadima: 28 Sitze
Likud: 27 Sitze
Israel Beitenu (=Israel, unser Zuhause): 15 Sitze
Avoda (=Arbeitspartei): 13 Sitze
Shas: 11 Sitze
Jahadut Hatora: 5 Sitze
Ichud Le’umi (=Nationale Union): 4 Sitze
Habait Hajehud (=Jüdisches Heim): 3 Sitze
Hadasch/UAL (=Vereinigte Arabische Liste)/Balad: 11 Sitze
Hatnuah Hachadasha, Meretz (=Neue Bewegung, Meretz): 3 Sitze
Wahlbeteiligung: 65,2 Prozent

Gewerkschaften: Zwischen dem DGB und dem israelischen Gewerkschaftsbund Histadrut (knapp 600.000 Mitglieder) besteht seit 1975 ein Partnerschaftsvertrag (der einzige dieser Art für beide Organisationen). Zehn der 13 DGB-Bezirke haben sich partnerschaftlich mit Histadrut-Bezirken verbunden. Der DGB begleitet den Friedensprozess mit verschiedenen Gewerkschaftsprojekten, durch Besucheraustausch und gemeinsame Seminare.

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: VN, CCC (Customs Coorporation Council), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), WTO, IAEO, IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation), IFC (Internationale Finanz-Corporation), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), IWF, IMO (Internationale Seeschifffahrt-Organisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UNESCO, UPU, WHO, ECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa), UNDCP (Internationales Drogenkontrollprogramm der UN), UNICEF, WMO (Weltorganisation für Meteorologie), Interpol, ECOSOC-ESCWA (Wirtschafts- und Sozialrat der VN/ Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien), HABITAT (VN-Programm für menschliches Siedlungswesen), IOM, ISO (International Standards Organization), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der VN), UNHCR (Hoher Kommissar der VN für Flüchtlinge), UNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), WIPO (Weltorganisaiton für geistiges Eigentum), UNV, UNITAR (VN-Ausbildungs- und Forschungsinstitut), UPOV (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), ESCAP (Wirtschafts- und Sopzialkommission für Asien und den Pazifik), ECA (Wirtschaftskommission für Afrika), ECLA (Europäisches Klassifikationssystem)

Medien: TV: Erster Kanal (Arutz Rishon, staatlich); zwei private Sender mit Vollprogrammen: Kanal 2 (Arutz Shtaim, seit 1993) und Kanal 10 (Arutz Esser, seit 2002); zahlreiche Lokal- und Spartensender im Kabelnetz und via Satellit.
Rundfunk: Acht Programme des staatlichen Rundfunks Kol Israel (Stimme Israels), Militärsender Galej Zahal (Vollprogramm), viele kommerzielle Rundfunkstationen und auch Piratensender
Tageszeitungen in hebräischer Sprache: Yedioth Ahronot, Ma´ariv, Ha´aretz, Globes (spezialisiert auf Wirtschaftsthemen) u.a.; Tageszeitungen in englischer Sprache: Jerusalem Post, Ha’aretz; drei Tageszeitungen in russischer Sprache: Vesti, Vremia, Nowosti-Nedeli
Internet: hebräische und englische Webportale der großen Zeitungen.

Bruttoinlandsprodukt: 135,8 Milliarden Euro (2008)

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.